Quiz - Mobile Geräte

Das folgende Quiz enthält Fragen, anhand derer Sie das Gelernte für sich selbst überprüfen können.

  • Wählen Sie eine Antwort durch Anklicken aus
  • mit dem Pfeil nach rechts gehen Sie sich zur nächsten Frage
  • mit dem Pfeil nach links können Sie zur vorherigen Frage zurückkehren
  • am Ende kommen Sie durch einen Klick auf den Doppelhaken zur Auswertung
  • die Glühbirne blendet einen Tipp zur aktuellen Frage ein
  • mit dem kreisförmigen Pfeil starten Sie das Quiz neu
--- primary_color: '#1C90F3' title_color: black shuffle_questions: false shuffle_answers: true --- ## Ein externer Dienstleister benötigt dringend Zugang zum Internet und möchte deswegen sein Notebook per Kabel an Ihr dienstliches Netz anschließen. Wie gehen Sie vor? > Die Nutzung durch fremde Geräte birgt große Gefahren für Ihre Behörde oder Einrichtung. 1. [ ] Sie prüfen, ob der Dienstleister einen aktuelle Virenscanner hat und lassen ihn dann an einen Netzwerk-Anschluss. >Nein. Bei den meisten Behörden und Einrichtungen dürfen nur eigene dienstliche Notebooks an das Netzwerk angeschlossen werden. Die Anbindung fremder Geräte ist z. B. zum Schutz vor Viren nicht erlaubt. 2. [x] Sie geben dem Dienstleister keinen Netzwerk-Zugang, da nur einrichtungseigene Notebooks angeschlossen werden dürfen. >**Richtige Antwort** 3. [ ] Sie lassen den Dienstleister an einen Netzwerk-Anschluss, falls er einen Auftrag Ihrer Behörde oder Einrichtung vorzeigt. >Nein. Bei den meisten Behörden und Einrichtungen dürfen nur eigene dienstliche Notebooks an das Netzwerk angeschlossen werden. Die Anbindung fremder Geräte ist z. B. zum Schutz vor Viren nicht erlaubt. ## Ihnen ist ihr Diensttelefon abhanden gekommen. Wie verhalten Sie sich? > Ihre Behörde oder Einrichtung muss informiert werden. 1. [ ] Sie rufen Ihre Ansprechperson an und bitten um die Herausgabe des „Recovery Keys“ für das Telefon. >Das ist leider falsch. Da das ganze Gerät weg ist, nützt Ihnen ein „Recovery Key“ gar nichts. 2. [x] Sie informieren unverzüglich Ihre Ansprechperson und Ihre Vorgesetzten über den Verlust des Telefons. >**Richtige Antwort** 3. [ ] Sie zeigen den Verlust bei der Polizei an und kaufen sich ein neues Smartphone. >Nein. Da auf dem Geräte ggf. dienstliche Daten gespeichert sind, muss zusätzlich Ihre Behörde oder Einrichtung über den Verlust informiert werden. ## Jemand möchte Ihnen dienstliche Daten auf einem USB-Stick übergeben. Wie verhalten Sie sich? > USB-Sticks sind potenzielle Virenschleudern! 1. [ ] Ich stecke den Stick in meinen Computer und bearbeite die Daten. >Falsch. Falls Ihre USB-Buchsen überhaupt zugänglich sind, können auf diesem Weg möglicherweise Viren vom USB-Stick auf Ihren Computer und so in das Netzwerk Ihrer Behörde oder Einrichtung gelangen. 2. [ ] Ich kopiere die Daten vom USB-Stick auf meinen privaten Laptop und sende sie dann an mein dienstliches E-Mail-Postfach. >Nein. Abgesehen davon, dass dienstliche Daten nicht auf privaten Endgeräten verarbeitet werden dürfen, können auf diesem (Um-)Weg Viren vom USB-Stick in das Netzwerk Ihrer Behörde oder Einrichtung gelangen. 3. [x] Ich bitte die Person, mir die Daten elektronisch per E-Mail zuzusenden oder mir einen Download-Link zu schicken. >**Richtige Antwort** Diese Methode reduziert das Risiko einer Malware-Infektion, da keine physischen Medien verwendet werden, die kompromittiert sein könnten. ## Sie sitzen mit Ihrer Kollegin bei einem Ortstermin und müssen ihr ein vertrauliches Excel-Dokument als Datei übergeben. Wie gehen Sie vor? > Verschlüsselung ist Trumpf! 1. [ ] Ich lese ihr die Zahlen vor allen laut und deutlich zum Mitschreiben vor. >Vertrauliche Daten dürfen nicht so übertragen werden, dass Unbefugte Zugang zu den Informationen bekommen könnten. Das Vorlesen in der Öffentlichkeit gehört ebenfalls dazu. 2. [ ] Da wir beide moderne Laptops mit Bluetooth-Technologie haben, „beame“ ich die Datei direkt zum Notebook der Kollegin. >Die unverschlüsselte Übertragung von Daten über drahtlose Technologien wie WLAN oder Bluetooth ist wegen der Gefahr des Abhörens sehr unsicher und deshalb für interne und vertrauliche Daten verboten. 3. [x] Falls wir beide im gleichen gesicherten Netz sind, stelle ich die Datei über ein Gruppenlaufwerk oder eine interne E-Mail bereit. Andernfalls verschlüssele ich die Datei und sende sie per E-Mail an die Kollegin, das Passwort teile ich ihr mündlich mit. >**Richtige Antwort** 4. [ ] Wir verbinden uns beide direkt mit dem WLAN im Café und ich schicke die Datei unverschlüsselt per E-Mail. >Öffentliche WLAN-Anbindungen sind im Allgemeinen unverschlüsselt und offen. Sie sind mit dem Internet zu vergleichen. Eine unverschlüsselte Übertragung vertraulicher Daten über öffentliche WLAN-Verbindungen ist deshalb grundsätzlich nicht erlaubt.